Malmsheim und Renningen

Grundsätze der Renninger Agenda 21

Stand 11.01.2023)

I. Zielsetzung der Renninger Agenda 21

  1. Zur Förderung einer zukunftsfähigen Entwicklung in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht in Renningen im Sinne des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für das 21. Jahrhundert "Agenda 21" wurde 2001 in Renningen eine Lokale Agenda 21 (Renninger Agenda 21) gegründet.
  2. Die Tätigkeiten im Rahmen der Renninger Agenda 21 sind parteipolitisch neutral auszuüben.
  3. In der Renninger Agenda 21 arbeiten Renninger Bürger*innen in den Arbeitskreisen gleichberechtigt ehrenamtlich zusammen. Die Stadtverwaltung unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement administrativ durch das Agendabüro und durch Begleitung in der Koordinierungsrunde.
  4. Die Arbeitskreise der Renninger Agenda 21 stehen allen Renninger Bürger*rinnen offen. Die Mitwirkung von Personen mit Migrationshintergrund und Jugendlichen ist ausdrücklich erwünscht.
  5. Die Renninger Agenda 21 bringt sich in das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung in Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse der Stadt ein. Sie entwickelt eigene Initiativen im Sinne von Absatz 1. Über die weitere Bearbeitung dieser Initiativen im Rahmen der Renninger Agenda 21 entscheidet die Koordinierungsrunde (siehe Ziffer III) bzw. bei den in der Geschäftsordnung des Gemeinderats genannten Grundsatzangelegenheiten und Projekten von größerer Bedeutung das jeweils zuständige gemeinderätliche Gremium.
  6. Eine erfolgreiche Arbeit der Renninger Agenda 21 erfordert Kooperation, gegenseitiges Vertrauen sowie einen respektvollen und offenen Umgang aller Beteiligten miteinander. In diesem Sinne sollten personelle Veränderungen bei den Sprecher*innen der Arbeitskreise und geplante Projekte der einzelnen Arbeitskreise möglichst frühzeitig dem Agenda-Büro mitgeteilt werden, damit dieses die Sprecher*innen der übrigen Arbeitskreise hierzu informieren kann.

II. Organe der Renninger Agenda 21

  1. Koordinierungsrunde
  2. Arbeitskreise

III. Die Koordinierungsrunde

  1. Die Koordinierungsrunde tagt mindestens einmal jährlich und in der Regel öffentlich.
  2. Die Koordinierungsrunde setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
    • Sprecher*innen der Arbeitskreise und/oder deren Stellvertretungen
    • mindestens einer/m Vertreter*in der Stadtverwaltung (mit beratender Stimme).
  3. Die Koordinierungsrunde wird im alternierenden Wechsel von einem/r Arbeitskreissprecher*in geleitet.
  4. Bei Abstimmungen in der Koordinierungsrunde hat jeder Agenda-Arbeitskreis jeweils eine Stimme. Entscheidungen der Koordinierungsrunde werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.
  5. In der Koordinierungsrunde werden folgende grundsätzlichen Entscheidungen über die Arbeit der Renninger Agenda 21 getroffen:
    • Bestimmung der Ziele der Renninger Agenda 21
    • Entscheidung über die Aufnahme und Beibehaltung von Arbeitskreisen
    • Entscheidung über die Auflösung eines Arbeitskreises (ggf. nach demEnde des Projekts)
    • Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
    • Bewirtschaftung von Haushaltsmittel der Renninger Agenda 21 soweit diese den in Ziffer IV.6 festgelegten Betrag, bis zu dem die Arbeitskreise selbstständig Ausgaben tätigen können, übersteigt.
    • Verabschiedung von Stellungnahmen zu Themenbereichen der Renninger Agenda 21
    • Aufgreifen grundsätzlicher neuer Themen

IV. Die Agenda-Arbeitskreise

  1. Die Arbeitskreise der Renninger Agenda arbeiten an Projekten, welche die Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit in Renningen fördern.
  2. Jeder Arbeitskreis bestimmt aus seiner Mitte eine/einen Sprecher*in und die Stellvertretung. Sie/er vertritt die Arbeitsgruppe in der Koordinierungsrunde. Ein Wechsel der Sprecherin/des Sprechers ist dem Agendabüro rechtzeitig anzuzeigen (siehe Ziffer I.6)
  3. Die Arbeitskreise sind grundsätzlich offen für die Mitarbeit aller Renninger Bürger*innen.
  4. Die Arbeitskreise berichten der Koordinierungsrunde zur Vorbereitung auf die Einbringung des jährlichen Berichts der Renninger Agenda im Gemeinderat.
  5. Jeder Arbeitskreis erhält soweit möglich bei Bedarf Unterstützung durch das jeweilige Fachamt der Verwaltung. Das Fachamt berät die Arbeitskreise bei Fachfragen. Es bringt die Gesichtspunkte der Verwaltung mit ein.
  6. Die Arbeitskreise führen ihre Projekte eigenständig und in eigener Verantwortung durch. Im Rahmen des verfügbaren Agendabudgets können sie Ausgaben für ihre Projekte bis zu einem Betrag in Höhe von 150,00 € selbst tätigen. Für Ausgaben, welche diesen Betrag übersteigen, ist zuvor die Zustimmung der Koordinierungsrunde über das Agendabüro einzuholen. Über die Verwendung von Einnahmen entscheiden die Agenda-Arbeitskreise selbstständig.

V. Anbindung an den Gemeinderat

  1. Dem Gemeinderat soll von den Sprechern der Agenda-Arbeitskreise i.d.R. jährlich ein Bericht über die Tätigkeit ihrer Arbeitskreise vorgelegt werden.

VI. Aufgaben des Agenda-Büros

  1. Das Agenda-Büro unterstützt die Arbeit der Renninger Agenda 21 und die Arbeit der einzelnen Agendakreise administrativ.
  2. Das Agenda-Büro verwaltet die Haushaltsmittel der Renninger Agenda 21.
  3. Das Agenda-Büro erstellt die Protokolle der Koordinierungsrunde.
  4. Die Beschlüsse und Anregungen der Koordinierungsrunde werden falls erforderlich von dem Agenda-Büro an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet.
  5. Das Agenda-Büro ist für die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der Renninger Agenda 21 seitens der Stadt zuständig. Die Homepage der Renninger Agenda 21 wird eigenverantwortlich durch die Renninger Agenda selbst verwaltet.

VII. Inkrafttreten und Änderungen der Grundsätze

Diese Grundsätze treten mit Wirkung vom 12.01.2023 in Kraft. Änderungen der Grundsätze können von der Koordinierungsrunde und von der Stadtverwaltung angeregt werden. Jede Änderung der Grundsätze bedarf stets eines Beschlusses der Koordinierungsrunde.

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